Räum- und Streupflicht
Wenn die kalte Jahreszeit Einzug in Deutschland hält, bringt das Wetter für Hausbesitzer etliche Verpflichtungen mit sich.
Nach den Grundsätzen der allgemeinen Verkehrssicherheit gilt nämlich, dass derjenige der Personen ein Grundstück oder ein Gebäude zugänglich macht, auch für den Winterdienst und den Zustand der Gehwege und Zufahrten verantwortlich ist.
Die Räum- und Streupflicht gilt also nicht nur für die Gehwege.
So ist bei Privatwegen oder Anlieger-Gehwegen, generell der Eigentümer dazu verpflichtet, die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und dieser hat dafür zu sorgen, dass Personen keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren oder Schäden erleiden.
Winterdienst beauftragen
Sobald im Monat November erstmals fühlbare Minusgrade herrschen, kommen die Winterdienste zum Einsatz. Aber bereits Tage vorher laufen bei den Winterdiensten die Vorbereitungen auf Hochtouren. Die ersten Kostenvoranschläge sind längst aufgestellt und verschickt, Kunden-Aufträge angenommen. Und lange vor dem ersten Schnee sind die Dienste ausgebucht und haben keine Kapazitäten mehr frei.
Deshalb kontaktieren Sie uns rechtzeitig und wir unterbreiten Ihnen gerne ein interessantes Angebot für unseren Winterdienst.
Wir räumen zuverlässig und kompetent Schnee von Ihrem Grundstück, dem Gehweg, der Parkfläche und streuen Salz und Kies nach Kundenvorgabe.
Wir räumen Ihren Weg frei!
Schneefall – kein Problem!
Zuverlässig, kompetent und einsatzbereit!
Überzeugt? Blicken Sie entspannt dem nächsten Winter entgegen und betrauen Sie Winterdienst-Kaufbeuren mit den Aufgaben Ihres Winterdienstes, gemäß der gesetzliche Regelung in den jeweiligen Gemeindesatzungen, mit der Beseitigung von Schnee und Eis.