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Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten

Hausmeisterservice in einem Miethaus

In der Regel kümmert sich ein Hausmeisterservice um die Haus-, Treppen- und Straßenreinigung. Hinzukommt oftmals noch die Gartenpflege, ebenso auch der Winterdienst.
Außerdem führt der Hausmeister fast immer kleinere Reparaturen durch, oder bedient oder überwacht technische Anlagen, wie die der Heizanlage.
Während dagegen Verwaltungsarbeiten nicht zu den Hausmeistertätigkeiten gehören. Dafür ist eine Hausverwaltung oder der Hausverwalter zuständig.

Beauftragung eines Hausmeisterservice

Wird in einem Mehrfamilienhaus ein Hausmeisterservice beauftragt, kann der Vermieter die Kosten auf seine Mieter umlegen. Aber nur dann, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Wobei in Mietwohnungen nur die Kosten verrechnet werden dürfen, die mit den Mietern vertraglich vereinbart wurden. Ist nichts vereinbart, ist eine nachträgliche, einseitige Änderung durch den Vermieter nicht möglich. Hierfür ist die Zustimmung der Mieter erforderlich.
Bei einer Eigentumswohnanlage müssen die Kosten des Hausmeisterservice von allen Eigentümern getragen werden.

Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten

Oftmals gibt es Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Umlage von Hausmeisterkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Wobei die Kostenarten eigentlich in der Betriebskostenverordnung geregelt werden.

So sind voll umlagefähig, Leistungen aus den Kostenarten Gebäudereinigung, Gartenpflege, Straßenreinigung und Winterdiensts. Zudem muss im Mietvertrag geregelt sein, welche Kosten genau auf den Mieter umlegt werden. Aber gerade in älteren Mietverträgen fehlen oftmals diese Angaben.

Umlegbare Hausmeisterkosten laut Betriebskostenverordnung:

  • Kosten für Hausmeisterservices oder einen Hauswart
  • Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
  • Kosten für die Gartenpflege einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
  • Kosten für Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Kosten für die Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizanlage Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
  • Überprüfung des Außenanlage, Garagen und Stellplätze

Nicht umlegbare Hausmeisterkosten laut Betriebskostenverordnung:

  • Kosten für Verwaltungstätigkeiten: hierzu gehören z. B. das Ablesen von Zählerständen, die Wohnungsübergaben oder Besichtigungen und der Briefverkehr
  • Kosten für die Instandhaltung- und Instandsetzung (Renovierungen und Sanierungen)

Unterschied Hausmeister und Facility Manager

Größere Gebäudekomplexe werden häufig von einem Facility Management anstelle eines Hausmeisterservice betreut.

Was bedeutet Facility Management?
Zum Facility Management zählt die moderne Objekt- bzw. Gebäudeverwaltung.
Das Aufgabenfeld unterteilt sich normalerweise in einen technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Bereich. Das bedeutet, dass ein Facility-Manager auch für technische und bauliche Aspekte wie Instandhaltungen, Reparaturen oder Modernisierung von Gebäuden zuständig ist.